Die Lerninhalte zum Erwerb der Fachkunde und zur Aktualisierung der Fachkunde (Fortbildung) sind in Module unterteilt.
3Der jeweils erforderliche Schulungsumfang ist in Lerneinheiten (LE; 1 LE = 45 Minuten) angegeben.
Tabelle 1: Fachkunde-Module
| Kürzel | Module | Mindest- anzahl LE |
|---|---|---|
| Erwerb der Fachkunde | ||
| GK | Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde | 78 |
| OS | Optische Strahlung | 117 |
| US | Ultraschall | 38 |
| EK | EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik | 38 |
| ES | EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation | 23 |
| Aktualisierung der Fachkunde (Aktualisierungsschulung) | ||
| AGK | Aktualisierung von GK | 2 |
| AOS | Aktualisierung von OS | 6 |
| AUS | Aktualisierung von US | 6 |
| AEK | Aktualisierung von EK | 6 |
| AES | Aktualisierung von ES | 6 |
Tabelle 2: Fachkundegruppen
| Fachkundegruppe | Bezug | Erwerb | Aktualisierung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| erforderliche Module | LE | erforderliche Module | LE | ||
| Laser/Intensive Lichtquellen | § 5 NiSV | GK, OS | 195 | AGK, AOS | 8 |
| Ultraschall | § 9 NiSV | GK, US | 116 | AGK, AUS | 8 |
| EMF-Kosmetik | § 6 NiSV | GK, EK | 116 | AGK, AEK | 8 |
| EMF-Muskelstimulation | § 7 Absatz 1 NiSV | ES | 23 | AES | 6 |
| EMF-Stimulation | § 7 Absatz 2 NiSV | ES | 23 | AES | 6 |
| EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken | § 7 Absatz 3 NiSV | GK, ES | 101 | AGK, AES | 8 |
Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der Art der Anwendung (Fachkundegruppen).
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5Die Fachkunde für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen (Fachkundegruppe Laser/Intensive Lichtquellen) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "optische Strahlung" erworben.
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6Die Fachkunde für die Anwendung von elektromagnetischen Feldern am Menschen durch Hochfrequenzgeräte zu kosmetischen Zwecken (Fachkundegruppe EMF-Kosmetik) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder in der Kosmetik" erworben.
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7Die Fachkunde für die Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nerven- und Muskelstimulation zum Zweck des Muskelaufbaus und der Muskelstraffung (Fachkundegruppe EMF-Muskelstimulation) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder zur Stimulation" erworben.
8Zusätzlich ist der in Teil E Abschnitt 2 beschriebene Nachweis erforderlich.
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9Die Fachkunde für die Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Magnetfeldstimulation zu anderen Zwecken als dem Muskelaufbau oder der Muskelstraffung (Fachkundegruppe EMF-Stimulation) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder zur Stimulation" erworben.
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10Die Fachkunde für die Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation, zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation jeweils zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite (Fachkundegruppe EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder zur Stimulation" erworben.
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11Die Fachkunde für die Anwendung von Ultraschall (Fachkundegruppe Ultraschall) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Ultraschall" erworben.
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit dem Lerninhalt des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nicht erforderlich, wenn eine Person
Der Tag des Eintritts der jeweiligen Bedingung nach Ziffer 1 bis 4 gilt als Bezugsdatum im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 3. Liegt dieser Zeitpunkt vor dem 5. Dezember 2021, gilt stattdessen dieser Stichtag als Bezugsdatum.
Lerninhalte (Mindestanzahl LE 78)
Lerninhalte (Mindestanzahl LE 117)
Lerninhalte (Mindestanzahl LE 38)
Abschnitt 2 enthält Anforderungen, die sich nur auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1 beziehen.
14Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1, 2 und 3.
Lerninhalte (Mindestanzahl LE 23)
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin oder Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-Lizenz als Trainerin oder Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.
15Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Erfüllung der Anforderungen nach Teil E stehen inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die betreffenden Anforderungen oder die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaates erfüllt sind.
16Unterlagen nach Satz 2 sind auf Verlangen im Original oder in Kopie vorzulegen.
17Eine Beglaubigung der Kopie sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung können verlangt werden.
Lerninhalte (Mindestanzahl LE 38)